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Börsen-Lexikon

Kurmutgeld

engl.: death fee

Eine alte SterbefallgebührFrühere Abgabe, die beim Tod des Pächters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten. - Ursprünglich war die Kurmut eine Naturalabgabe, bei welcher das beste Stück Vieh abgegeben werden musste (daher auch die gleichbedeutende Bezeichnung Besthauptgeld). Seiner NaturSeinem Wesen nach war das Kurmutgeld (in manchen Gegenden auch Ablait genannt) eine Erbschaftsteuer.

Siehe Sterbegeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.