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Börsen-Lexikon

Kreditverkauf

engl.: sale of credits

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zählt in einem eigenen Merkblatt zum Kreditgeschäft die folgenden Geschäfte zum Kreditverkauf. Die synthetische Transaktion ; hierbei sucht die Bank vertraglich das Risiko auf einen Dritten zu übertragen (in der Regel auf dem Weg über Kreditderivate), behält den Kredit aber weiter in den Bilanzen und bearbeitet ihn. Die Ausgliederung oder Abspaltung; hier wird ein Kreditportfolio nach dem Umwandlungsgesetz zunächst auf eine eigens dafür ausgegliederte oder abgespaltete Gesellschaft durch die Ausgliederung oder Abspaltung daselbst im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen. Die vertragliche Übertragung eines Kreditportfolios; hier tritt der Erwerber an die Stelle des Veräusserers (mit Einwilligung des jeweiligen Schuldners) in die einzelnen Kreditverhältnisse ein. Der Forderungsverkauf (true sale); hier wird das Kreditportfolio an eine Zweckgesellschaft oder anderen Dritten im Wege der stillen oder offenen Abtretung der Darlehensforderungen veräussert. Das Unterbeteiligungsmodell (sub participation); hier bildet der Investor im Wege der Einräumung einer offenen oder stillen Unterbeteiligung eine bürgerlich-rechtlichen Innen- oder stille Gesellschaft. - Das Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht enthält zur Erlaubnispflicht der aufgezählten Transaktionen nähere Erläuterungen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.