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Börsen-Lexikon

Kreditverbriefung

engl.: loan syndication

Allgemein eine Tätigkeit der Banken, bei der nicht handelbare Vermögenswerte (wie etwa Hypotheken-Forderungen oder Kredite an Unternehmen) zusammengefasst, zu marktfähigen Wertpapieren umgestaltet und an Anleger verkauft werden. Die Banken geben solche Schuldtitel meistens nur an weltweit agierende institutionelle Anleger ab. Sie sind allein gedeckt durch die Rückzahlung der von Banken gewährten Kredite. Damit übertragen die Banken das Kreditrisiko an andere Marktteilnehmer. - Im wesentlichen unterscheidet man die True-Sale-Verbriefung , bei der die abgegebenen Forderungen nicht mehr in der Bankbilanz ausgewiesen werden, und die synthetische Verbriefung , bei der lediglich die Kreditrisiken weitergereicht werden, während jedoch die Kreditforderung in der Bilanz der Bank (des Originators ; originators) verbleibt. - Für die Aufsichtsbehörden ergibt sich daraus die Pflicht, die Fonds besonders daraufhin zu überwachen, ob sie sich nicht zu sehr mit solchen risikobehafteten Titeln belastet haben. Denn die Banken werden bei der Kreditgewährung grosszügiger sein, wenn den Ausfall-Verlust andere tragen müssen.

Siehe Asset Backed Securities, Back-to-Originator-Postulat, Credit Default Swap, Credit Linked Notes, Einzel-Originator-Verbriefung, Good Bank, Kreditderivate, Krediterweiterung, Moral Hazard, Risikoanhebung, subjektive, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme-Grundregel, Risk Taker, Rückschlag-Effekt, Rückzahlung, vorzeitige, Single Master Liquidity Conduit, Subprime-Krise, Total Linked Notes, Umsatzverbriefung, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Wertpapiere, forderungsbesicherte. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2004, S. 29 ff., Monatsbericht der EZB vom September 2005, S. 20 ff. (S. 21 erklärendes Schaubild der Verbriefungs-Vorgänge; S. 22 ff. Analyse der Auswirkungen der Kreditverbriefung auf die Geldpolitik; in den Fussnoten auch nützliche Literaturhinweise), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 55 (Selbstbehalt-Regelungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.