Börsen-Lexikon
Kreditsperre
engl.: ban on credit, credit blocking
1.) Eine Bank stoppt darlehnsvertraglich vereinbarte Zahlungen an einen Kunden vorübergehend oder völlig, weil (in der Regel) Tatsachen bekannt wurden, welche die Kreditwürdigkeit des Darlehnsnehmers infrage stellen.
2.) Im Zuge der Schuldenbremse die (zeitweilige) Untersagung der Aufnahme neuer (auch parlamentarisch schon bewilligter) Darlehn durch den Staat.
Siehe Downgrade-Trigger-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Event of Default, Verwirkungsklausel
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.