Börsen-Lexikon
Kreditnehmer
engl.: borrower, credit receiver
Wer bei einer Bank einen Kredit (mit einem anderen Wort: ein Darlehn) aufnimmt. In § 19, Abs. 2 KWG inhaltlich und umfänglich (durch Aufzählung) genauer bestimmt.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.