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Börsen-Lexikon

Kreditnehmer

engl.: borrower, credit receiver

Wer bei einer Bank einen Kredit (mit einem anderen Wort: ein Darlehn) aufnimmt. In § 19, Abs. 2 KWG inhaltlich und umfänglich (durch Aufzählung) genauer bestimmt.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.