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Börsen-Lexikon

Kreditlinie

engl.: credit line, bank line

Der einer Wirtschaftseinheit von der Bank eingeräumte Kredit-Grenzbetrag, manchmal auch Kreditrahmen und Fazilität genannt. Bis zu dessen Erreichen können bei der Bank jederzeit Darlehn in Anspruch genommen werden. Man spricht dann oft auch (im besonderen bei Kreditlinien für Privatkonten) von einem Dispo(sitions)kredit. - Solange aus der Kreditlinie noch keine Zahlung geleistet wurde, handelt es sich um eine ausserbilanzielle Position des Instituts. Sobald jedoch eine Kreditlinie vom Kreditnehmer tatsächlich in Anspruch genommen ist, wird sie (wie jedes Darlehn) zu einer bilanziellen Position. - Seit Jahresbeginn 2008 gelten besondere Unterlegungsvorschriften, wenn Banken für Verbriefungen unwiderrufliche Kreditlinien an Zweckgesellschaften vergeben.

Siehe Ausserbilanzgeschäft, Back-Up-Facility, Bankkunden-Profil, Darlehn, Borgkraft, [[Insolvenz]], [[Kreditzusage]], [[unwiderrufliche]], [[Mittel]], [[liquide]], [[Puffer]], [[Rückübertragungs-Klausel]], [[Subprime-Krise]], [[Überziehungsentgelt]], [[Unterlegung]]. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 219 f. (grosszügige interne Limite [internal limit that is too generous and that well exceeds the approved credit line] erhöhen die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung des Kontos).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.