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Börsen-Lexikon

Kreditkarte

engl.: credit card

Eine vom Karteninhaber genutzte Leistung wird erst nach dem Bezug verrechnet, in der Regel mit einer Monats-Abrechnung (pay-later-Prinzip). Daneben werden auch Karten ausgegeben, die mit einer eigenständigen Kreditlinie ausgestattet sind (delayed debit card). Im Vergleich zur Debitkarte ist die Gebühren -Belastung bei der Kreditkarte höher. Auch ist in der Regel der Zins bei Inanspruchnahme eines Kredits über die Karte höher als bei einem Dispositionskredit auf einem Girokonto. - Emittenten solcher Karten gelten in Deutschland als Finanzunternehmen. Sie bedürfen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht ; siehe § 1, Abs. 3, 4 KWG.

Siehe Auszahlung, Card Verification Value, Chipkarte, Geld, elektronisches, Firmenkreditkarte, Geldkarte, Interchange Fee, Karte, multifunktionale, Kreditkartenfiasko, Pay-Green-Initiative, Pay per Touch, Prozessor. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84 hinsichtlich der Erlaubnis, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausführliche Darstellung der Bezahlverfahren; viele Übersichten), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 212 f. (Kundenbeschwerden wegen Sperrung der Karten von Kontoinhabern der Direktbanken bei den Geldausgabeautomaten der Sparkassen und Volksbanken).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.