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Börsen-Lexikon

Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges

engl.: transborder financial institution

Nach § 53b Abs. 1 KWG können Kreditinstitute im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit in Deutschland (auch ohne örtliche Niederlassung) grenzüberschreitend tätig werden. Die Beaufsichtigung erfolgt in diesem Fall ausschliesslich durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Die Bundesanstalt für Fnanzdienstleistungsaufsicht führt ein Verzeichnis der entsprechenden Unternehmen, das auf der Homepage <http://www.bafin.de> eingesehen werden kann.

Siehe Auslandsbanken, Abschottung, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandzweigstelle, Cassis-de-Dijon-Urteil, Einlagesicherung, Europäischer Pass, Lead Economy, Markteintrittskosten, Repräsentanz

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.