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Börsen-Lexikon

Kreditermächtigung

engl.: credit authorisation

Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsätzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben für Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dürfen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.