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Börsen-Lexikon

Kredit-Abtretung

engl.: assignment of credit

Banken in Deutschland ist es erlaubt, einzelne Kredite oder ganze Kreditpotfolios an Dritte zu verkaufen; das Bundesverfassungsgericht hat dies im Juli 2007 bestätigt. - Die Aufsichtsbehörde rät jedoch den Instituten, die Kunden vor Abschluss eines Darlehnsvertrags darauf hinzuweisen, dass eine Abtretung erfolgen kann. Auch sollte der Kunde über die getätigte Abtretung informiert werden; besonders dann, wenn die Bearbeitung und das Inkasso des Darlehns nicht bei der kreditgebenden Bank verbleibt. Verträge mit Abtretungs-Ausschluss sollten möglich sein.

Siehe Ausplazierung, Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft, Kredit, nichtverkäulicher, Verbriefung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 138 (BGH-Urteil zum Darlehnsverkauf).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.