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Börsen-Lexikon

Kredit, notleidender

engl.: non-performing loan, NPL

1.) Allgemein ein Darlehn, dessen vollständige Rückzahlung fraglich ist, und für das seitens der Bank ein Einzelwertberichtungs-Bedarf entsteht. In Deutschland wurde im Jahr 2005 der Anteil notleidender (leistungsgestörter, fauler) Kredite am Kreditvolumen gesamthaft auf 7 Prozent geschätzt.

2.) Nach der Begriffsbestimmung der Financial Soundness Indicators ein leistungsgestörtes Darlehn mit einem Zahlungsverzug von neunzig Tagen. - Mit einem Anteil von etwa vier Fünftel nehmen Hedge-Fonds im Markt für notleidende Kredite heute die führende Rolle ein.

Siehe Default, Einzug, Forderung, kontaminierte, Kreditausfälle, Kreditereignis, Kreditvergabe-Grundregel, Kunde, fauler, Luftpapiere, Nonperforming Loans, Papiere, toxische, Reintermediation, Risikoabteilung, Subprime-Krise, Verlustausgleich, steuerlicher, Zitronenhandel. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Übersicht der NPLs seit 1998), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 137 f. (Rechtslage beim Verkauf von NPLs), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 134 (Umfang der NPLs ging zurück; Schaubild) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2008, S. 25 (Anteil der Hedge-Fonds am Handel mit notleidenden Krediten).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.