Börsen-Lexikon
Kredit, nichtverkäulicher
engl.: untransferable credit
Ein von einer Bank gewährtes Darlehn, das diese in ihren Büchern behält; mit anderen Worten die Forderung nicht abtreten bzw. verbriefen darf. Grundsätzlich ist ein Institut zur Forderungsabtretung berechtigt. Jedoch kann der Kunde dies durch Vertrag mit der Bank ausschliessen. Dafür muss er jedoch im Regelfall einen höheren Zins zahlen.
Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Kredit-Abtretung, Verbriefung, Zweckgesellschaft
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.