Börsen-Lexikon
Kranzgeld
engl.: illegitimate child duty; defloration punitive damages
1.) Frühere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten.
2.) Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. - In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, der das Verlöbnis löste.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.