Börsen-Lexikon
Krankenversicherung, gesetzliche
engl.: compulsory health insurance
Seit 1883 in Deutschland eingeführt; ihre wesentlichen Gestaltungsmerkmale sind gleichgeordnete Finanzierung (durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer), Selbstverwaltung und Nebeneinanderbestehen verschiedener einzelner Kassen. - Inzwischen ist die gesetzliche Krankenversicherung zu einem bedeutenden Parafiskus herangewachsen, über dessen Haushaltsentwicklung wird laufend berichtet im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik Öffentliche Finanzen in Deutschland.
Alternativform der Krankenversicherung in Deutschland: Private Krankenversicherung (PKV).
Siehe Krankengeld. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2008, S. 10 ff. (Eckwerte der gesetzlichen Krankenversicherung einschliesslich der Pflegeversicherung; Übersichten).