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Börsen-Lexikon

Krügergeld

engl.: village inn fee

Frühere Abgabe, die ein Gastwirt (= Krüger, auch Kröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= ländliche Bierschenke) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer nahekommend; diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland erhoben.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.