Börsen-Lexikon
Konzessionsprinzip
engl.: license rule
In Bezug auf Finanzmärkte die behördliche Erlaubnis für Banken. In Deutschland erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zuvor das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) die bezügliche Konzession. Mehrere Klagen gegen diese Einschränkung des die Berufsfreiheit schützenden Art. 12 GG wurden vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgewiesen, dass die Sicherstellung einer verlässlichen Ordnung des Geldwesens eine Grundbedingung für das Gemeinwohl sei.
Siehe Bankenführerschein, [[Bö[h]nhase]], Free Banking
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.