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Börsen-Lexikon

Konzernabschlussüberleitungsverordnung, KonÜV

engl.: group financial statements transition ordinance

Mit Jahresbeginn 2007 in Kraft getretene Regelung, der zufolge Instituts- Gruppen und Finanzholding-Gruppen unter anderem ein aufsichtliches Zusammenfassungsverfahren in Anspruch nehmen sowie Angaben aus dem handelsrechtlichen Konzernabschluss in die Ermittlung der zusammengefassten Gruppen-Eigenmittel nach § 10a KWG überführen können. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 113 (wesentlicher Inhalt der Verordnung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.