Börsen-Lexikon
Kontensperre auch Kontensperrung
engl.: account blocking
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann gemäss § 6a KWG bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung oder im Falle unerlaubt betriebener Finanzdienstleistungsgeschäfte die Blockierung entsprechender Konten verfügen.
Siehe Konten-Offenlegung. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 208 f. (Konten eines Studenten syrischer Herkunft mit deutschem Pass werden eingefroren; die Klage des Mannes gegen die Sperrung wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen [diese Tatsache noch nicht im Bericht der Bafin]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Querschnittsaufgaben
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.