Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Kollationiergeld

engl.: collating fee

Eine gleichlautende Urkunde für den Rechts- und Geschäftsverkehr (etwa: eine landesherrliche Schürferlaubnis) musste früher in zahlreichen Exemplaren (im Beispiel: für das Archiv [in älteren Dokumenten Repositur genannt], für verschiedene Ministerien, für das Oberbergamt, für das Bergamt, für den Bergmeister vor Ort, für eine grössere Zahl von Gewerken) von mehreren Schreibkräften (Kopisten) handschriftlich angefertigt werden; Schreibmaschinen (typewriters) setzen sich erst ab der Zeit nach 1880 durch. Vor allem bei Zahlenangaben kam es dabei leicht zu Abschreibefehlern (slips on the pen). Ein eigens dazu angestellter Bediensteter (Kollator; collator) musste daher bei Behörden die Übereinstimmung der jeweiligen Abschrift mit dem Originaldokument überprüfen und bestätigen. Die dafür anfallenden Kosten wurden zusammen mit der Schreibgebühr auf die Begünstigten (hier: die Betreiber eines Abbaubetriebs, die Gewerken) umgelegt.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.