Börsen-Lexikon
Kollationiergeld
engl.: collating fee
Eine gleichlautende Urkunde für den Rechts- und Geschäftsverkehr (etwa: eine landesherrliche Schürferlaubnis) musste früher in zahlreichen Exemplaren (im Beispiel: für das Archiv [in älteren Dokumenten Repositur genannt], für verschiedene Ministerien, für das Oberbergamt, für das Bergamt, für den Bergmeister vor Ort, für eine grössere Zahl von Gewerken) von mehreren Schreibkräften (Kopisten) handschriftlich angefertigt werden; Schreibmaschinen (typewriters) setzen sich erst ab der Zeit nach 1880 durch. Vor allem bei Zahlenangaben kam es dabei leicht zu Abschreibefehlern (slips on the pen). Ein eigens dazu angestellter Bediensteter (Kollator; collator) musste daher bei Behörden die Übereinstimmung der jeweiligen Abschrift mit dem Originaldokument überprüfen und bestätigen. Die dafür anfallenden Kosten wurden zusammen mit der Schreibgebühr auf die Begünstigten (hier: die Betreiber eines Abbaubetriebs, die Gewerken) umgelegt.