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Börsen-Lexikon

Kohle

engl.: n)geld (charcoal fee; coal subsidy

Frühere Abgabe an den Landesherrn beim Bezug von (Holz)Kohle aus dem herrschaftlichen Wald. In Deutschland im März 1923 eingeführte Abgabe in Höhe von 40 Prozent des Preises für heimisch gewonnene oder importierte Kohle als Grundbetrag, von dem für die einzelnen Kohlensorten verschiedene Teilbeträge erhoben wurden. Diese ökonomisch und sozial unsinnige Steuer wurde im Februar 1924 wieder abgeschafft. In den Strompreis einberechnete Subvention für deutsche Steinkohle, in Deutschland von 1975 bis 1995 eingeführt.

4.) Bis etwa 1950 eine besondere Zahlung der Wohlfahrtsbehörden an einkommensschwache Privathaushalte, um ihnen das Beheizen von Wohnraum zu ermöglichen.

Siehe Armengeld, Hochzeitstischgeld, Kindergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.