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Börsen-Lexikon

Kochgeld

engl.: cook money; cooking expenses compensation

1.) Früher gesagt für die Bezahlung des für besondere Anlässe (wie Taufen. Hochzeiten, Jubiläen) bestellten Kochs bzw. der Köchin.

2.) In hauswirtschaftlichen Schulen und Kursen noch heute erhobene Abgabe für den Verbrauch der Lebensmittel und Sachkosten in der Versuchsküche.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.