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Börsen-Lexikon

Kinderpfand

engl.: loan on children pledged

Der Schuldner bietet als Pfand für ein Darlehn seine Kinder an; bzw. die Rechtsordnung gestattet es, dass der Gläubiger die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. In den alten Kulturen und dann auch im Römerreich durchaus üblich und wirkungsvoll; von Kaiser Theodosius 390 auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340397) abgemildert.

Siehe Arrestgeld, Einzug, Faustpfand, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Wucher

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.