Börsen-Lexikon
Kavalleriegeld
engl.: cavalry impost
Frühere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten. - Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (Generalhufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet.
Siehe Heergeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.