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Börsen-Lexikon

Kassenverstärkungsrücklage

engl.: special strengthening reserve

Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 62 Bundeshaushaltsordnung erklärt. Danach soll zur Vermeidung von Kreditermächtigungen eine Barreserve durch möglichst regelmässige Zuführung von Haushaltsmitteln auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank aufgebaut werden.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.