Börsen-Lexikon
Kassenverstärkungsrücklage
engl.: special strengthening reserve
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 62 Bundeshaushaltsordnung erklärt. Danach soll zur Vermeidung von Kreditermächtigungen eine Barreserve durch möglichst regelmässige Zuführung von Haushaltsmitteln auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank aufgebaut werden.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.