Börsen-Lexikon
Karte
engl.: card
1.) Allgemein ein Datenträger, der Informationen in einer maschinell verarbeitbaren (machinable) Form enthält.
2.) Einsteckbare Einheit in eine Maschine generell und in einen Computer im besonderen, die gedruckte Schaltungen und Bauteile enthält.
3.) In Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr ein regelmässig aus Kunststoff verfertigter, graphisch je nach Ausgeber unterschiedlich gestalteter, handtellergrosser, computerlesbarer Ausweis, mit dem sich auf verschiedene Weise und in verschiedenem Umfang die Zahlung durch Bargeld ersetzen lässt.
Siehe Auszahlung, Barzahlungsklausel, Bezahlverfahren, innovative, Card Verification Value, Chipkarte, Community Card, Computerzahlung, Firmenkreditkarte, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldnutzen, Guilloche, Interoptabilität, Karte, multifunktionale vorausbezahlte, Karten-Allianz, Karten-Echtheitsprüfung, Kreditkarte, Kreditkartenfiasko, Konto, anonymes, Kundenkarte, Netzgeldgeschäft, Pay-Green-Initiative, Pay per Touch, Plastikgeld, POS-Banking, Prozessor, Schuldurkunde, Single European Payment Area, Ticketing, electronic. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2009, S. 52 f. (im Jahr 2008 zahlten 58 Prozent der Deutschen mit Bargeld und nur 26 Prozent mit Karte; Entwicklungslinien).