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Börsen-Lexikon

KWG-Vermittlerverordnung, KWGVermV

engl.: KWG-tied agents ordinance

Regelungen für die Anzeige derjenigen Personen, welche die Anlage- und Abschlussvermittlung, das Plazierungeschäft (securities placement) oder die Anlageberatung auf Rechnung eines Instituts erbringen. Seit dem 1. Januar 2008 müssen diese vertraglich gebundenen Vermittler in einem öffentlichen elektronischen Verzeichnis gelistet sein. Dieses Register ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abrufbar.

Siehe Anlageberatung, Anlagevermittlung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 110 (wesentlicher Inhalt der Verordnung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.