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Börsen-Lexikon

Investmentanteil

engl.: fund share

Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. - Die deutsche Rechtssprache kannte im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff Anteilschein, im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff Investmentanteil verwendet.

Siehe Namensanteil. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.