Börsen-Lexikon
Investmentanteil
engl.: fund share
Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. - Die deutsche Rechtssprache kannte im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff Anteilschein, im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff Investmentanteil verwendet.
Siehe Namensanteil. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.