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Börsen-Lexikon

Investment Club

engl.: so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlegerclub

Als Verein oder Gesellschaft (GbR) organisierte Gruppe mit dem Ziel, das durch einmalige oder regelmässige Einzahlungen der Mitglieder gesammelte Geld anzulegen. Ein Investment Club unterliegt nicht dem Investmentgesetz, sofern er durch die Mitglieder selbst verwaltet wird und keine öffentliche Werbung betreibt. Ab einem eingezahlten Kapital von 500 000 Euro kommt der Club jedoch unter die Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Es ist sicherzustellen, dass der Club lediglich Einlagen seiner Mitglieder besorgt; die Betreuung von Vermögen anderer ist erlaubnispflichtige Vermögensverwaltung . - Die Beurteilung der Investment Clubs ist umstritten. Bei Insolvenzen verloren die Mitglieder bis anhin in der Regel ihr ganzes Kapital. Denn bei einer GbR haften sämtliche Mitglieder unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen. Ein Haftungsfall kann daher leicht zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. - Unabhängig von ihrer Grösse fallen Investment-Clubs immer dann in den Anwendungsbereich des Verkaufsprospekts, wenn Anteile an einer GbR öffentlich angeboten werden. Gegebenenfalls reicht es jedoch nicht aus, nur einen Verkaufsprospekt zu hinterlegen. Wenn es sich bei der Geschäftstätigkeit der GbR um ein erlaubnispflichtiges Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäft handelt, dann muss auch eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG beantragt werden.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.