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Börsen-Lexikon

Investmentänderungsgesetz, InvÄndG

engl.: act amending the German investment act

Zum Jahresende 2007 in Kraft getretenes Gesetz mit dem Ziel, durch einen entsprechenden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche zu stärken. Das Gesetz vereinfacht die Regeln, die Kapitalanlagegesellschaften bei der Auflage von Fonds [setting up funds] erfüllen müssen. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 155 f. (wesentlicher Inhalt des Gesetzes; Erläuterungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.