Börsen-Lexikon
Invalidenfonds
engl.: disability fund [for belligerents]
1.) Allgemein eine (in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete) Vermögensmasse, aus deren Ertrag Erwerbsunfähige eine Rente erhalten.
2.) Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege dieses Reichsinvalidenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen.
Siehe Nebenfonds
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.