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Börsen-Lexikon

Intitial Public Offering, kaltes

engl.: cold IPO

Börsengang, bei dem das operative Geschäft (also die tatsächlich stattfindende Herstellung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen) eines nicht börsennotierten Unternehmens (unlisted company) in eine inoperative, aber börsennotierte Mantelgesellschaft (listed shell company that has no operations) eingebracht wird. Zwecks dessen wird in einem ersten Schritt die Aktienmehrheit an der ruhenden Mantelgesellschaft gekauft. Die dann einberufene Hauptversammlung beschliesst in der Folge eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage (nämlich das Unternehmen des Käufers). Gleichzeitig damit wird die Satzung der Mantelgesellschaft dem neuen Gesellschaftszweck angepasst und eventuell auch der Name der Aktiengesellschaft geändert. - Ein Unternehmen, das in den Börsenmantel einer bereits notierten Aktiengesellschaft schlüpft, umgeht den mit einer Börseneinführung verbundenen Aufwand (the bureaucratic effort connected with admission to an exchange.). Rechtlich ist das kalte IOP erlaubt. Die Aufsichtsbehörden verfolgen aber solches kalte IPO aufmerksam, weil durch Wiederbelebung eines Börsenmantels oft der Anschein erweckt wird, als ob die alten Geschäfte der ursprünglichen Aktiengesellschaft wieder aufgenommen würden (that the listed shell company is being revived), was dann zu einem Kursanstieg führt.

Siehe Initial Public Offering. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 181 f. (Verfolgung manipulativer kalter IPOs) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.