Börsen-Lexikon
Intercreditor Agreement
engl.: so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung
Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln.
Siehe Ausfall-Risiko, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Überlauf-System, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.