Börsen-Lexikon
Institut
engl.: institute
1.) In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit, in erster Linie Banken und Versicherungen.
2.) In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG. Hierzu zählen auch Börsenmakler und Stromhändler.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.