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Börsen-Lexikon

Institut

engl.: institute

1.) In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit, in erster Linie Banken und Versicherungen.

2.) In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG. Hierzu zählen auch Börsenmakler und Stromhändler.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.