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Börsen-Lexikon

Infrastrukturfonds

engl.: infrastructure fund

Wenn nicht anders definiert, das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das teils aus öffentlichen Mitteln, teils durch Einlagen privater Wirtschaftssubjekte (in der Regel nur von Banken) gespeist wird, und in der deutschen Gesetzessprache Öffentlich-Privater Partnerschaftsfonds (ÖPP; public-private partnership fund) genannt. Zweck des Fonds ist es, bestimmte Vorhaben vor allem im Strassenbau sowie bei der Errichtung von Schulgebäuden und Sportstätten zu finanzieren, darüber hinaus aber auch die erstellten Einrichtungen sachgerecht zu verwalten.

Siehe Public Private Partnerships. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Erleichterungen für ÖPP-Fonds), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 155 (Erleichterungen im Zuge des Investmentänderungsgesetzes).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.