Börsen-Lexikon
Informationsfreiheitsgesetz, IFG
engl.: German freedom of information act
Anfang 2006 in Kraft getretenes Gesetz, das jedermann gegenüber den Behörden den Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusichert. Freilich sind so viele Ausnahme-Regelungen im Zuge der amtlichen Verschwiegenheits-Pflichten eingebaut, dass vor allem auch über die Tätigkeit der Behörden auf dem Finanzmarkt der Zugang zu Auskünften abgelehnt werden muss. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 209 f. (Darstellung der Rechtslage; Statistik der Anträge), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 225 f. (die BaFin darf keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse [operational and business secrets] oder personenbezogene Daten Dritter [personal data of third parties] herausgeben; Klagen vor dem Verwaltungsgericht), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 219 (Auffassung der BaFin wird durch Gerichte bestätigt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Querschnittsaufgaben.