Börsen-Lexikon
Indossatar auch Giratar
engl.: endorsee, indorsee
Der neue Gläubiger (Übernehmer), an welchen die Rechte an einem Orderpapier vom Inhaber des Papiers (dem Indossanten Bzw. Giranten) übertragen werden.
Siehe Giro, Inhaberschuldverschreibung, Indossament, Namenspapier
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.