Börsen-Lexikon
Incremental Risk Charge, IRC
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagene Neuregelung zur Unterlegung besonderer Marktrisiken. Danach sollen die Banken Eigenmittel für Ausfall-, Migrations-, Kreditspread- und Aktienkursrisiken vorhalten. Als Berechnungsgrundlage sollen deutlich verschärfte Modellannahmen unterstellt werden, d. h. ein 99,9-prozentiges Konfidenzniveau, ein einjähriger Kapitalhorizont und produktbezogene Haltedauern von mindestens drei Monaten . Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 50 (Vorschläge des BCBS).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.