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Börsen-Lexikon

Ijara

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Im Islamic Banking eine besonders ausgestalte Form eines Leihvertrags. Ein Partner überlässt dem anderen zum Gebrauch und zur Nutzung einen Vermögensgegenstand , und zwar zu einem bestimmten Pachtsatz und für eine festgelegte Zeit. Der Eigentümer des Vermögensgegenstand es (die Bank) trägt alle Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind. Der Vermögensgegenstand kann nun zu einem (vertraglich ausgehandelten) Marktpreis veräussert werden, was praktisch den Verkauf des Ijara-Vertrags bedeutet. Der Vertrag kann aber auch die Form eines Leihkaufvertrags haben. Die laufenden Pachtzahlungen werden diesfalls zur Abzahlung des Vermögensgegenstand es verrechnet, nachdem man sich über den Wert und die Nutzungsdauer (economic life) des (vorerst nur geliehenen) Vermögensgegenstand es einig wurde.

Siehe Inventarkredit, Istisna, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.