Börsen-Lexikon
Identitätsprüfungspflicht
engl.: identification control instruction
In Deutschland aufsichts-rechtliche Pflicht der Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen , vor Durchführung eines Auftrags die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und aufzuzeichnen. Auch Banken müssen bei Kontoeröffnung nach § 25a KWG die Identität des Antragstellers prüfen und dokumentieren. Dies wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien in den Einzelheiten vorgeschrieben und überwacht.
Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Geldwäsche, Hawala, Konto, anonymes, Konto-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Zahlungsverkehrsverordnung. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 f. (Know Your Customer-Risikomanagement) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.