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Börsen-Lexikon

Honorar-zurück-Garantie

engl.: fee back guarantee

Bei manchen Privatbanken im Rahmen der Vermögensverwaltung die vertragliche Zusicherung, dass der Kunde kein Beraterhonorar zu zahlen hat, falls er mit der Leistung der Bank nicht zufrieden ist.

Siehe Vermögensverwaltung, bankliche

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.