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Börsen-Lexikon

Holzfuhrgeld

engl.: wood cartage redemption payment

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in früherer Zeit eigenhändig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet.

Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Frongeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.