Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Hilfsdienste, bankbezogene

engl.: bank related services, financial auxiliaries

Begriff des deutschen Aufsichtsrechts, nämlich Unternehmen, die - ohne Institute oder Finanz­unternehmen zu sein - in ihrer Haupttätigkeit Immobilien verwalten, Rechenzentren betreiben oder andere Tätigkeiten ausüben, welche Hilfstätigkeiten in Bezug zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind; vgl. § 1, Abs. 3c KWG. Die Aufsichts­behörden haben für die Auslagerung dieser Tätigkeiten besondere Vorschriften erlassen; vgl. für Deutschland § 25a, Abs. 2 KWG.

Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Bargeldbearbeitung, Call-Centre, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduk­tivität, Facility-Management, Insourcing, Kreditfabrik, Outsourcing-Risiko

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.