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Börsen-Lexikon

Hauptverwaltungs-Vorschrift

engl.: administrative centre regulation

Eine Bank, die in einem Mitgliedsland der EU die Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit von der zuständigen Aufsichtsbehörde hat, muss am angegebenen Sitz auch ihre Hauptverwaltung haben. Rechtsquelle ist Artikel 11, Abs. 2 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.