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Börsen-Lexikon

Hands-on-Prinzip

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Ein Investor (auch Bank, Kapitalanlagegesellschaft ) verbindet mit einem Darlehn an ein Unternehmen den Anspruch, (wichtige) Entscheidungen der Geschäftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können. Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt (etwa über Vertreter im Aufsichtsrat), so spricht man von Hands-off-Prinzip.

Siehe Beteiligungsgesellschaft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.