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Börsen-Lexikon

Handelsbuchinstitut

engl.: own business institution

Begriff des deutschen Rechts: Institute, die den Eigenhandel betreiben, unabhängig davon, ob dieser als Dienstleistung für Dritte erfolgt oder nicht. Dem Handelsbuch werden daher alle Positionen in Finanzinstrumenten, handelbaren Forderungen und Anleihen zugeordnet, die zum Zwecke der Erzielung eines Eigenhandelserfolges durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Unterschieden zwischen Kauf- und Verkaufspreisen im Eigenbestand gehalten werden. Vgl. § 1, Abs. 12 KWG.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.