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Börsen-Lexikon

Haltekosten

engl.: carrying charge, cost of carry

Positive oder negative Netto-Finanzierungs-kosten des Besitzes eines Kontraktgegenstandes ohne Berücksichtigung allfällig zu entrichtender Steuern. Sie setzen sich zusammen bei Waren aus den Lagerkosten, Versicherungsprämien und den Zinsen für die Finanzierung des Erwerbs der Waren, bei Finanzinstrumenten aus den Erwerbskosten abzüglich der Zinserträge und Dividenden.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.