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Börsen-Lexikon

Hörergeld auch Beleggeld

engl.: tuition fee

1.) An Universitäten in Deutschland bis um 1970 von Studierenden zu zahlende und in der Regel von der jeweiligen Quästur eingezogene Studiengebühr. Ab 2005 in deutschen Bundesländern wieder eingeführt. Kenner der Hochschulen behaupten freilich, dass die zusätzlichen Mittel vor allem zu weltweiten Forschungsreisen der Professoren und Assistenten sowie zu aufgeblähten Mitarbeiter-Stäben (die Anzahl der Mitarbeiter gilt an deutschen Universitäten als Masstab des Ansehens und der Leistung des jeweiligen Professors!) verwendet werden.

2.) Früher an Dozenten zum Grundgehalt je nach Belegzahl (Zahl der Studierenden in den Lehrveranstaltungen) gewährte Zusatzbesoldung. Die Studierenden hatten in ihr Studienbuch die jeweilige Veranstaltung einzutragen, und die Quästur übernahm den Einzug des Geldes sowie die Verteilung an die jeweiligen Empfangsberechtigten aus dem Lehrkörper.

3.) Heute oftmals die Kursgebühr, die Volkshochschulen für einzelne Lehreinheiten in Vorauszahlung verlangen.

Siehe Schulgeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.