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Börsen-Lexikon

Grutgeld

engl.: spice blend fee

1.) Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier).

2.) Abgabe, die zunächst beim Gruter erhoben wurde und später in die Biersteuer einging.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.