Börsen-Lexikon
Grutgeld
engl.: spice blend fee
1.) Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier).
2.) Abgabe, die zunächst beim Gruter erhoben wurde und später in die Biersteuer einging.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.