Börsen-Lexikon
Grossavantur auch Grossavanturei
engl.: cargo-based underwriting
Ein früher üblicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber gegen hohe Verzinsung an eine Schiffartunternehmen (shipping company) Geld (Grossavanturgeld) zum Kauf von Waren (aus Übersee) verleiht. Der Darlehnsgeber erhält dafür ein dingliches Recht (holding real right) an den Waren. Er übernimmt aber bei Seegefahr (Havarie) das volle Risiko. Avantur = Vorschussleistung.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.