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Börsen-Lexikon

Giro

engl.: giro

1.) Überweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

2.) Die Übertragung eines Orderpapiers (wie Wechsel, Scheck, Schuldschein) durch Indossament. Derjenige, welcher das Papier unterschreibt, wonach dieses an eine andere Adresse übergehen soll, heisst Girant (indorser, endorser). Wem das Papier durch Indossament übertragen wird, heisst Giratar (indorsee, endorsee).

Siehe Nachmänner

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.